Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Geltungsbereich & Vertragsgegenstand
Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen der Bjoern Habegger Kommunikationsberatung, Buchentalstr. 4, 97816 Lohr am Main (nachfolgend „Anbieter"), und ihren Kunden (nachfolgend „Kunde") über die Nutzung der Web-Applikation AUTOHUB Studio unter studio.autohub.de und der damit verbundenen Dienstleistungen. Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nur, wenn der Anbieter ihnen ausdrücklich in Textform zustimmt.
Reiner B2B-Service: Das Angebot des Anbieters richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen – insbesondere an Autohäuser, Fahrzeughändler, Kfz-Werkstätten sowie Agenturen, die für solche Betriebe tätig sind. Ein Vertragsabschluss mit Verbrauchern (Privatpersonen) im Sinne des § 13 BGB wird ausdrücklich abgelehnt.
Gegenstand des Vertrages ist die Bereitstellung von AUTOHUB Studio als Software-as-a-Service (SaaS). AUTOHUB Studio unterstützt den Kunden bei der Vermarktung von Fahrzeugen und beim Werkstattbetrieb, u. a. durch KI-gestützte Bilderstellung, eine digitale Fahrzeugakte mit Inseratserstellung, die Veröffentlichung von Inseraten, eine eigene Händler- bzw. Werkstatt-Webseite, die Annahme von Fahrzeugen per WhatsApp sowie die digitale Abwicklung von Werkstattaufträgen (Modul „AUTOHUB Service"). Welche Leistungen dem Kunden im Einzelnen zustehen, richtet sich nach dem gebuchten Tarif und den gebuchten Zusatzmodulen (§ 3 und § 4).
§ 2 Registrierung, Konto & Organisationen
Zur Nutzung von AUTOHUB Studio ist die Erstellung eines Benutzerkontos und die Anlage oder der Beitritt zu einer Organisation (z. B. Autohaus, Werkstatt oder Agentur) erforderlich. Vertragspartner des Anbieters ist die Organisation, für die der Tarif gebucht wird.
Der Kunde ist verpflichtet, die bei der Registrierung geforderten Daten wahrheitsgemäß und vollständig anzugeben und aktuell zu halten.
Der Zugang ist auf die vom Kunden eingeladenen Mitarbeiter beschränkt; die Anzahl der Mitarbeiter-Zugänge richtet sich nach dem gebuchten Tarif. Die Weitergabe von Zugangsdaten an unberechtigte Dritte ist untersagt. Der Kunde haftet für alle Aktivitäten, die über die Zugänge seiner Organisation stattfinden.
Agenturen: Legt eine Agentur Organisationen für ihre Auftraggeber an oder verwaltet sie diese, sichert sie zu, hierzu von dem jeweiligen Auftraggeber bevollmächtigt zu sein.
§ 3 Leistungsumfang
AUTOHUB Studio besteht aus folgenden Leistungsbereichen. Welche davon im jeweiligen Tarif enthalten sind, ergibt sich aus der Tarifübersicht auf der Abrechnungsseite der Anwendung zum Zeitpunkt der Buchung.
- Bilderstellung (Studio): Aus hochgeladenen Fahrzeugfotos erstellt die Anwendung mittels künstlicher Intelligenz Inserats-, Studio- und Kampagnenbilder, Bildserien aus mehreren Blickwinkeln, kurze Video-Clips sowie Bildprüfungen. Je nach Tarif kommen Stapelverarbeitung, HD-Vergrößerung und ein Bildpool hinzu.
- Fahrzeugakte & Inserate: Erfassung von Fahrzeugdaten (auch über die Fahrzeug-Identifizierungsnummer oder ein Foto des Fahrzeugscheins), KI-gestützte Inseratstexte, Unterstützung bei Pflichtangaben (z. B. nach der Pkw-EnVKV und der Preisangabenverordnung) sowie öffentliche Inseratsseiten mit Druck-/PDF-Fassung.
- Veröffentlichung: Übertragung von Inseraten auf den AutoHub-Marktplatz (autohub.de) und – nach Freischaltung – an mobile.de und AutoScout24 sowie Übernahme bestehender Inserate von dort.
- Cockpit: Eigene Händler- bzw. Werkstatt-Webseite, Verwaltung eingehender Anfragen von Interessenten, Leasing-Aktionen, Marketing-Auswertungen und -Empfehlungen, Unterstützung bei Google-Bewertungen sowie weitere Verwaltungsfunktionen.
- WhatsApp: Anlage von Fahrzeugen per WhatsApp (Foto und Fahrzeugschein) und – in höheren Tarifen – Bildbearbeitung, Inseratserstellung und Veröffentlichung direkt im Chat.
- AUTOHUB Service (Werkstatt): Digitale Werkstattaufträge von der Annahme über Befund und Kundenfreigabe bis zur Abholung, Statusseite und Benachrichtigungen für die Werkstattkundschaft, Kundenkartei, in höheren Tarifen ein digitales Serviceheft und die Anbindung an Lexware Office.
Drittplattformen: Die Veröffentlichung auf mobile.de und AutoScout24 setzt ein eigenes Händlerkonto des Kunden bei der jeweiligen Plattform voraus und erfolgt nach deren Bedingungen. Die Anbindung an Lexware Office setzt ein eigenes Lexware-Konto des Kunden voraus. Für Verfügbarkeit, Darstellung und Reichweite der Inserate auf Drittplattformen ist der Anbieter nicht verantwortlich.
Weiterentwicklung und Leistungsänderungen: Der Anbieter entwickelt AUTOHUB Studio laufend weiter. Er kann Funktionen verbessern, ergänzen, ändern oder ersetzen, soweit dies unter Berücksichtigung der Interessen des Anbieters für den Kunden zumutbar ist, insbesondere bei Weiterentwicklung des Stands der Technik, bei Einstellung von Modellen oder Diensten durch Vorlieferanten oder zur Gewährleistung der Systemsicherheit; der vereinbarte Kern der Leistung bleibt erhalten. Funktionen, die in der Anwendung als „Beta" oder „in Vorbereitung" gekennzeichnet sind, werden ohne Anspruch auf dauerhafte Verfügbarkeit bereitgestellt.
Verfügbarkeit: Der Anbieter bemüht sich um eine möglichst unterbrechungsfreie Verfügbarkeit. Ein bestimmter Verfügbarkeitsgrad ist nur geschuldet, wenn er individuell vereinbart ist (z. B. im Tarif Enterprise). Wartungsarbeiten werden nach Möglichkeit außerhalb der üblichen Geschäftszeiten durchgeführt.
§ 4 Tarife, Preise & Credits
Tarife und Entgelte
AUTOHUB Studio wird in Tarifen für Autohäuser und Händler sowie in Tarifen für Werkstätten (AUTOHUB Service) angeboten. Die Tarife unterscheiden sich im Leistungsumfang, in der Zahl der monatlich enthaltenen Credits und der Mitarbeiter-Zugänge. Zu einzelnen Tarifen können Zusatzmodule (z. B. eine eigene Webseite) gebucht werden; ein Zusatzmodul ist Bestandteil des bestehenden Abonnements und folgt dessen Abrechnungszeitraum. Für einzelne Tarife fällt beim Monatsabonnement eine einmalige Einrichtungsgebühr an.
Es gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses in der Preisübersicht (studio.autohub.de/#preise bzw. Einstellungen → Abrechnung) ausgewiesenen Entgelte. Dasselbe gilt für Leistungsumfang, enthaltene Credits, Einrichtungsgebühren, Zusatzmodule und Credit-Pakete des jeweiligen Tarifs. Bei einem Tarifwechsel oder der Buchung eines Zusatzmoduls gelten die zum Zeitpunkt der Buchung ausgewiesenen Entgelte.
Monatsabonnement und Jahresvertrag
Alle Tarife können wahlweise monatlich oder als Jahresvertrag gebucht werden. Der Jahrespreis entspricht elf Monatsraten und wird jährlich im Voraus berechnet; die Einrichtungsgebühr entfällt beim Jahresvertrag. Die im Tarif enthaltenen Credits werden auch im Jahresvertrag monatlich gutgeschrieben.
Credits
Kostenpflichtige Aktionen in AUTOHUB Studio (z. B. die Erstellung eines Bildes oder Video-Clips, KI-Textaktionen auf der Webseite oder die Anlage eines Werkstattauftrags) werden mit Credits abgerechnet. Wie viele Credits eine Aktion kostet, ist in der Anwendung auf der Abrechnungsseite ausgewiesen.
- Monatliche Credits: Die im Tarif enthaltenen Credits werden zu Beginn jedes Abrechnungsmonats neu gutgeschrieben. Nicht verbrauchte monatliche Credits verfallen am Ende des Abrechnungsmonats und werden nicht in den Folgemonat übertragen.
- Zusatz-Credits: Zusätzliche Credits können jederzeit als Paket zu den in der Preisübersicht ausgewiesenen Entgelten gekauft werden. Zusatz-Credits verfallen während der Vertragslaufzeit nicht; sie werden erst verbraucht, wenn die monatlichen Credits aufgebraucht sind.
- Erstattung bei Vertragsende: Endet der Vertrag, erstattet der Anbieter auf Antrag des Kunden den Kaufpreis für bezahlte, nicht verbrauchte Zusatz-Credits anteilig (Kaufpreis des Pakets je Credit multipliziert mit der Zahl der nicht verbrauchten Credits). Der Antrag ist in Textform innerhalb von drei Monaten nach Vertragsende zu stellen. Monatliche Credits sowie unentgeltlich gutgeschriebene Credits werden nicht erstattet.
- Reicht das Guthaben für eine Aktion nicht aus, wird sie nicht ausgeführt, bis wieder ausreichend Credits zur Verfügung stehen (neuer Abrechnungsmonat, Kauf von Zusatz-Credits oder Wechsel in einen höheren Tarif).
- Credits sind an die Organisation gebunden und nicht übertragbar. Eine Auszahlung in Geld erfolgt nur im Fall der Erstattung bei Vertragsende.
Änderung der Credit-Kosten
Der Anbieter kann die Zahl der Credits, die eine Aktion kostet, ändern. Er kündigt die Änderung mindestens sechs Wochen vor ihrem Wirksamwerden in Textform an. Erhöhen sich die Credit-Kosten einer Aktion, kann der Kunde den Vertrag mit Wirkung zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung außerordentlich kündigen; auf dieses Recht weist die Ankündigung hin. Senkungen der Credit-Kosten kann der Anbieter ohne Ankündigung vornehmen. Geänderte Credit-Kosten gelten nur für Aktionen, die nach dem Wirksamwerden ausgelöst werden.
Alle Preise verstehen sich als Nettopreise zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer.
§ 5 Besondere Pflichten des Kunden (Bildmaterial, Inserate & Rechtssicherheit)
Urheber- und Persönlichkeitsrechte: Der Kunde trägt die alleinige Verantwortung für alle von ihm hochgeladenen Bilddateien, Sprachnotizen und Dokumente. Er sichert ausdrücklich zu, dass er das Recht besitzt, dieses Material zu nutzen, zu bearbeiten und durch die KI-Funktionen von AUTOHUB Studio verarbeiten zu lassen. Er stellt sicher, dass keine Rechte Dritter (insb. Urheberrechte von Fotografen oder Persönlichkeitsrechte von auf den Fotos erkennbaren Personen) verletzt werden.
Vorschriften für Fahrzeugwerbung / Kennzeichen: Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass die final verwendeten Bilder den gesetzlichen Vorgaben für die Fahrzeugwerbung entsprechen. AUTOHUB Studio bietet technische Hilfsmittel zum Unkenntlichmachen von Kennzeichen. Die Letztverantwortung für die Einhaltung von Datenschutzrechten (z. B. Unkenntlichmachung von Fremdkennzeichen) liegt beim Kunden.
Inhalte von Inseraten und Webseiten: Der Kunde ist für die Richtigkeit und Vollständigkeit aller Fahrzeugangaben, Preise, Finanzierungs- und Leasingangaben sowie Pflichtangaben (insbesondere nach der Pkw-EnVKV und der Preisangabenverordnung) in seinen Inseraten, auf seiner Webseite und auf Drittplattformen verantwortlich. Hilfen der Anwendung zu Pflichtangaben ersetzen keine rechtliche Prüfung. Die Rechtstexte der eigenen Webseite (Impressum, Datenschutzerklärung) hat der Kunde zu prüfen und aktuell zu halten.
Kommunikation mit Endkunden: Nutzt der Kunde Benachrichtigungen per WhatsApp, SMS oder E-Mail an seine eigene Kundschaft, stellt er sicher, dass die hierfür erforderlichen Einwilligungen vorliegen (z. B. nach § 7 UWG).
Hinweise in der Anwendung: Der Kunde beachtet die in der Anwendung angezeigten Datenschutz- und KI-Hinweise und bestätigt sie, soweit die Anwendung dies vor der Nutzung einer Funktion verlangt.
Missbrauch: Der Kunde nutzt AUTOHUB Studio nicht für rechtswidrige Inhalte und nicht in einer Weise, die den Betrieb beeinträchtigt (z. B. automatisierte Massenabfragen außerhalb der vorgesehenen Schnittstellen).
§ 6 Geistiges Eigentum & Nutzungsrechte (KI-Ergebnisse)
Rechte am Ergebnis: Der Anbieter beansprucht keine Rechte an den durch den Kunden mittels AUTOHUB Studio erzeugten Bildern, Videos und Texten. Soweit an diesen Ergebnissen Urheber- oder Nutzungsrechte entstehen, stehen diese dem Kunden zu.
Nutzung durch den Anbieter: Der Kunde räumt dem Anbieter ein zeitlich und räumlich unbeschränktes, einfaches Nutzungsrecht an den hochgeladenen und erzeugten Inhalten ausschließlich zu dem Zweck ein, den Dienst technisch bereitzustellen (z. B. Speicherung, Übertragung an KI-Anbieter, Veröffentlichung auf den vom Kunden gewählten Kanälen und auf seiner Webseite). Ein Training von KI-Modellen mit Kundendaten findet standardmäßig nicht statt.
Software: Alle Rechte an der Anwendung selbst, einschließlich Vorlagen, Layouts und Programmcode, verbleiben beim Anbieter. Der Kunde erhält für die Vertragslaufzeit ein einfaches, nicht übertragbares Recht zur Nutzung im Rahmen dieser AGB.
§ 7 Gewährleistung & Haftung, insbesondere für KI-Inhalte
Keine 100 % Identitätswahrung: Der Kunde erkennt an, dass generative KI-Modelle technologischen Limitierungen unterliegen. Der Anbieter übernimmt keine Gewährleistung dafür, dass das Fahrzeug auf den erzeugten Bildern zu 100 % pixelgenau dem Original entspricht. Farbabweichungen, fehlerhafte Details bei komplexen Modifikationen oder KI-Halluzinationen stellen keinen Mangel dar.
KI-gestützte Texte und Daten: Dasselbe gilt für KI-gestützte Texte (z. B. Inseratstexte, Befunderklärungen, Antwortentwürfe auf Bewertungen), Transkripte von Sprachnotizen sowie für Fahrzeugdaten, die aus der Fahrzeug-Identifizierungsnummer, einem Foto des Fahrzeugscheins oder einem hochgeladenen Beleg ausgelesen werden. Solche Ergebnisse sind Vorschläge, die der Kunde vor der Verwendung prüft.
Prüf- und Freigabepflicht des Kunden: Der Anbieter stellt in der Anwendung einen Freigabeschritt für erzeugte Bilder bereit. Die Prüfung und Freigabe von KI-Ergebnissen liegt ausschließlich beim Kunden: Er ist verpflichtet, jedes erzeugte Bild und jeden erzeugten Text vor der Verwendung in Inseraten, sozialen Medien, Kampagnen, auf der eigenen Webseite oder gegenüber seiner Kundschaft durch einen Menschen auf Fehler zu prüfen und entscheidet selbst über die Verwendung.
Haftungsausschluss: Der Anbieter haftet nicht für Schäden, die dem Kunden oder Dritten dadurch entstehen, dass fehlerhafte, unrealistische oder markenrechtlich unzulässige KI-Inhalte vom Kunden ohne die gebotene Prüfung öffentlich verwendet werden. Die Haftung nach dem folgenden Absatz – insbesondere für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, für die Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit und für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten – bleibt unberührt.
Im Übrigen haftet der Anbieter unbeschränkt nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Für leichte Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht) und begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
§ 8 KI-Anbieter & Drittanbieter-Schnittstellen
Zur Erbringung der Leistung bindet der Anbieter Schnittstellen von Drittanbietern ein, u. a. KI-Anbieter für Bild, Video und Text (z. B. Google, OpenAI, fal.ai), Kommunikationsdienste (z. B. für E-Mail, SMS und WhatsApp) sowie Fahrzeugplattformen (AutoHub, mobile.de, AutoScout24). Eine Übersicht der eingesetzten Dienste enthält die Datenschutzerklärung.
Der Anbieter hat keinen direkten Einfluss auf die Verfügbarkeit, Antwortzeit oder die vorübergehende oder dauerhafte Abschaltung einzelner Modelle oder Schnittstellen durch diese Drittanbieter. Vorübergehende Ausfälle oder Verzögerungen aufgrund von Störungen bei Drittanbietern begründen keinen Anspruch auf Minderung oder Schadensersatz, sofern der Anbieter eine angemessene Ausweichlösung bereitstellt. Entfällt ein Modell dauerhaft, kann der Anbieter es nach Maßgabe von § 3 (Leistungsänderungen) durch ein gleichwertiges ersetzen.
§ 9 Zahlungsbedingungen, Vertragslaufzeit & Kündigung
Die Preise, Einrichtungsgebühren und Abrechnungszeiträume richten sich nach dem gewählten Tarif (§ 4). Die Zahlungsabwicklung erfolgt über den Zahlungsdienstleister Stripe. Rechnungen werden elektronisch bereitgestellt. Die Einrichtungsgebühr wird mit der ersten Rechnung des Monatsabonnements fällig.
Laufzeit und Kündigung: Das Monatsabonnement läuft jeweils einen Monat, der Jahresvertrag jeweils zwölf Monate. Abonnements verlängern sich automatisch um den jeweils gebuchten Zeitraum. Der Kunde kann jederzeit zum Ende des laufenden Abrechnungszeitraums kündigen – beim Monatsabonnement zum Ende des laufenden Monats, beim Jahresvertrag zum Ende des laufenden Vertragsjahres. Die Kündigung muss vor Ablauf des Abrechnungszeitraums zugehen und ist über die Abrechnungsseite der Anwendung oder in Textform möglich. Bis zum Ende des Abrechnungszeitraums bleiben die Leistungen des gebuchten Tarifs erhalten. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
Zahlungsverzug: Gerät der Kunde mit der Zahlung der Entgelte für zwei Abrechnungszeiträume oder mit einem nicht unerheblichen Betrag in Verzug, kann der Anbieter den Zugang des Kunden vorübergehend sperren. Die Sperre setzt voraus, dass der Anbieter sie zuvor in Textform angedroht und dem Kunden eine Frist von sieben Werktagen zur Zahlung gesetzt hat, die erfolglos verstrichen ist. Die Pflicht zur Zahlung der Entgelte bleibt während der Sperre bestehen; die Daten des Kunden bleiben erhalten. Der Anbieter hebt die Sperre unverzüglich auf, sobald die offenen Beträge ausgeglichen sind. Weitergehende Rechte des Anbieters, insbesondere zur außerordentlichen Kündigung, bleiben unberührt.
Tarifwechsel: Ein Wechsel in einen höheren Tarif wird sofort wirksam; der Preisunterschied für den laufenden Zeitraum wird anteilig berechnet, und die Credits des neuen Tarifs stehen sofort zur Verfügung. Ein Wechsel in einen günstigeren Tarif sowie vom Jahresvertrag in das Monatsabonnement wird zum Ende des bezahlten Zeitraums wirksam; bis dahin bleiben die Leistungen des bisherigen Tarifs erhalten, eine Erstattung erfolgt nicht.
Zusatzmodule: Zusatzmodule können jederzeit hinzugebucht werden; der Preis für den laufenden Zeitraum wird anteilig berechnet. Wird ein Zusatzmodul gekündigt, endet es sofort, und der nicht genutzte Teil wird auf der nächsten Rechnung gutgeschrieben. Ein Zusatzmodul, das im neuen Tarif nicht verfügbar oder bereits enthalten ist, entfällt mit dem Tarifwechsel.
Vertragsende und Daten: Freigegebene Bilder werden in der Galerie für die im Tarif vorgesehene Dauer vorgehalten (je nach Tarif 30 bis 365 Tage). Der Kunde ist für die Sicherung der Inhalte, die er dauerhaft benötigt, selbst verantwortlich und sollte sie vor Vertragsende herunterladen. Nach Vertragsende werden Daten nach Maßgabe der Datenschutzerklärung und gesetzlicher Aufbewahrungspflichten gelöscht.
§ 10 Datenschutz & Auftragsverarbeitung
Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten enthält die Datenschutzerklärung.
Soweit der Anbieter personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet – insbesondere Daten der Werkstattkundschaft im Modul AUTOHUB Service und Anfragen von Interessenten über Inserate und die Webseite des Kunden –, ist der Kunde Verantwortlicher im Sinne der DSGVO und der Anbieter Auftragsverarbeiter nach Art. 28 DSGVO. Die Einzelheiten regelt der Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) des Anbieters. Er gilt einheitlich für alle Kunden und besteht aus einem Hauptteil und Anlagen für die einzelnen Leistungsbereiche (Verkauf, Anfragen und Händlerseite; Werkstatt und AUTOHUB Service), den technischen und organisatorischen Maßnahmen sowie der Liste der Unterauftragsverarbeiter. Der AVV ist Bestandteil des Vertrages und wird mit Vertragsschluss vereinbart.
§ 11 Sonderbedingungen für das Beta-Programm
Für Kunden, die der Anbieter in sein Beta-Programm aufnimmt (nachfolgend „Beta-Teilnehmer"), gelten ergänzend die folgenden Bedingungen. Im Übrigen gelten diese AGB.
- Teilnahme: Der Anbieter vergibt Plätze im Beta-Programm bis zum 31.03.2027 in begrenzter Zahl. Die Teilnahme beginnt mit der Bestätigung durch den Anbieter in Textform; ein Anspruch auf Aufnahme besteht nicht.
- Kostenloser Zeitraum: Die ersten vier Wochen ab Freischaltung sind kostenlos. Der Leistungsumfang richtet sich nach dem bei der Aufnahme vereinbarten Tarif. Der kostenlose Zeitraum endet automatisch; ein kostenpflichtiger Vertrag kommt nur zustande, wenn der Beta-Teilnehmer einen Tarif ausdrücklich bucht.
- Preisgarantie: Bucht der Beta-Teilnehmer einen Tarif, bleiben die bei Vertragsschluss geltenden Entgelte (§ 4) für 24 Monate ab Vertragsschluss unverändert.
- Service-Level: Während der Beta-Phase gelten reduzierte Service-Level. Eine bestimmte Verfügbarkeit, Reaktionszeit oder Fehlerbehebungszeit ist nicht geschuldet; der Anbieter bearbeitet Anfragen und Störungen im Rahmen seiner Möglichkeiten zu den üblichen Geschäftszeiten.
- Beta-Funktionen: Der Anbieter kann einzelne Funktionen, die als Beta gekennzeichnet sind, anpassen oder beenden. Nach Buchung eines Tarifs bleibt der vereinbarte Kern der Leistung (§ 3) erhalten.
- Haftung im kostenlosen Zeitraum: Während des kostenlosen Zeitraums haftet der Anbieter nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Die Haftung für die Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit und nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
§ 12 Änderung dieser AGB
Der Anbieter kann diese AGB mit Wirkung für die Zukunft ändern, soweit dies aus einem sachlichen Grund erforderlich ist, insbesondere wegen Änderungen der Rechtslage oder der Rechtsprechung, wegen neuer oder geänderter Funktionen oder zur Schließung von Regelungslücken, und der Kunde dadurch nicht unangemessen benachteiligt wird.
Der Anbieter teilt dem Kunden die geänderten AGB mindestens sechs Wochen vor ihrem Inkrafttreten in Textform mit. Widerspricht der Kunde nicht bis zum Inkrafttreten in Textform, gelten die Änderungen als angenommen. Diese Wirkung tritt nur ein, wenn der Anbieter in der Mitteilung ausdrücklich darauf hingewiesen hat, dass das Schweigen des Kunden als Zustimmung gilt, welche Frist für den Widerspruch gilt und dass der Kunde den Vertrag bis zum Inkrafttreten der Änderungen fristlos zu diesem Zeitpunkt kündigen kann. Widerspricht der Kunde, gilt der Vertrag zu den bisherigen Bedingungen fort; das Recht beider Parteien zur ordentlichen Kündigung bleibt unberührt.
Änderungen der Hauptleistungspflichten und der Entgelte sind von dieser Zustimmungsfiktion ausgenommen. Für die Credit-Kosten je Aktion gilt § 4.
§ 13 Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
Sofern es sich beim Kunden um einen Kaufmann handelt, ist der Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Geschäftssitz des Anbieters (Lohr am Main).
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Stand: 10/2026 · v0.3